Hygienezeugnis für Krankenhauswäsche
Mitglieder der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. können das Hygienezeugnis für Krankenhauswäsche erhalten, wenn sie bereits seit mehr als einem Jahr das Gütezeichen RAL-GZ 992/1 für Haushalts- und Objektwäsche ohne Beanstandung führen. Weitere Voraussetzung ist die Einhaltung der Güte- und Prüfbestimmungen nach RAL-GZ 992/2 für Krankenhauswäsche, die u. a. auch alle
relevanten normativen Vorgaben abdecken. Die
Überwachung der Betriebe erfolgt durch dokumentierte Eigenkontrollen sowie anhand von hygienetechnischen Prüfungen und mikrobiologischen Kontrollen durch das unabhängige Textilforschungszentrum
Hohenstein Institute. Das RAL-Hygienezeugnis für Krankenhauswäsche kann nur von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. ausgestellt werden und gilt jeweils für maximal ein Jahr.
Hygienezeugnis für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben
Beim Gütezeichen für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben RAL-GZ 992/3 handelt es sich um ein eigenständiges Gütezeichen, das sowohl die Prozessbeherrschung des RAL-GZ 992/1 als auch ein Hygienezeugnis beinhaltet. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. sowie der Nachweis der Prozessbeherrschung. Diese wird von den Hohenstein Instituten anhand von hygienetechnischen und mikrobiologischen Prüfungen vor Ort im Betrieb
überwacht. Auch das Hygienezeugnis gemäß RAL-GZ 992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben wird von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. für die Dauer eines Jahres vergeben.
Abbildung: Muster eines Hygienezeugnisses nach RAL-GZ 992/3, RAL-GZ 992/2 und RABC.