1998 wurde gleichlaufend mit der Umsetzung der europäischen Richtlinie über Hygiene im Umgang mit Lebensmitteln das dritte Gütezeichen (RAL-GZ 992/3) für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben ins Leben gerufen und beim RAL-Institut beantragt. Ziel ist es, hygienisch einwandfreie Kleidung im Rahmen des allgemeinen Hygienemanagements für Betriebe sicherzustellen, in denen Lebensmittel hergestellt, behandelt oder in Verkehr gebracht werden.
Lange bevor ein Hygiene-Managementsystem (kurz RABC) nach DIN EN 14065 existierte, hat die Wäschereibranche mit den Gütezeichen für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben bereits zukunftsweisende Prüf- und Kontrollprinzipien entwickelt und erfolgreich und nachhaltig im Markt etabliert.
Das RAL-GZ 992/3 wird unabhängig von den beiden anderen Gütezeichen vergeben und setzt bei den Mitgliedsbetrieben den Nachweis der Prozessbeherrschung sowie der geforderten strengen hygienischen Standards voraus.
Wie bei den Lebensmittel verarbeitenden Betrieben gewährleistet die Aufbereitung von Wäsche gemäß den Anforderungen des Gütezeichens RAL-GZ 992/3 auch in Unternehmen aus den Bereichen Hotel und Gastronomie die Einhaltung aller relevanten Gesetze und Vorschriften.
Abbildung: Muster eines Hygienezeugnisses nach RAL-GZ 992/3 und RABC.
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