Fördermitglieder der Gütegemeinschaft können solche Firmen, Verbände und Organisationen werden, die ein Interesse daran haben, dass die Ziele und Zwecke der Gütegemeinschaft durchgesetzt und weiter gefördert werden, insbesondere auf dem Gebiet der gütezeichenrelevanten, angewandten, praxisnahen Forschung.
Die Pflichten der Fördermitglieder im obigen Status bestehen darin, dass sie für die Geschäftsführung und die Prüfstelle fachliche Partner sind und einen jährlichen finanziellen Beitrag leisten. Der gesamte finanzielle Beitrag der Fördermitglieder wird für Forschungsarbeiten ausgegeben; bisher wurden damit jährlich die GG-Gemeinschafts-Forschungsvorhaben mitfinanziert. Die Vorteile für die Fördermitglieder liegen neben der ideelen Unterstützung in einer Reihe von zusätzlichen Möglichkeiten:
Unverbindliche Informationen über die Fördermitgliedschaft können Sie hier anfordern.