Neben Lebensmittelherstellern, Handel und Großverpflegern gehören die Küchen von Gastronomiebetrieben zu den Bereichen, in denen die normativen Vorgaben für Wäsche aus Lebensmittel verarbeitenden Betrieben eingehalten werden müssen. Das RAL-Hygienezeugnis für Lebensmittel verarbeitende Betriebe deckt auch Anforderungen an das Hygienemanagement nach den wichtigsten internationalen Vorgaben ab.
Beim Gütezeichen für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben RAL-GZ 992/3 handelt es sich um ein eigenständiges Gütezeichen, das sowohl die Prozessbeherrschung des RAL-GZ 992/1 als auch ein Hygienezeugnis beinhaltet. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. sowie der Nachweis der Prozessbeherrschung. Diese wird von Hohenstein, anhand von hygienetechnischen und mikrobiologischen Prüfungen vor Ort im Betrieb überwacht. Auch das Hygienezeugnis gemäß RAL-GZ 992/3 für Wäsche aus Lebensmittelbetrieben wird von der Gütegemeinschaft sachgemäße Wäschepflege e. V. für die Dauer eines Jahres vergeben.