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Hantaviren (Andesviren): Hinweise für Wäschereien und Textilservicebetriebe zum Umgang mit potenziell hochinfektiöser Wäsche

Im Zusammenhang mit dem aktuell berichteten Hantavirus-Ausbruch auf einem Kreuzfahrtschiff erreichen die Gütegemeinschaft Verantwortungsvoller Textilservice vermehrt Anfragen aus der Branche. 

Ausgangslage

Auf einem Kreuzfahrtschiff unter niederländischer Flagge, das am 1. April 2026 in Südargentinien gestartet ist, wurde ein Ausbruch mit Hantaviren (Andesviren) festgestellt. Drei Personen sind im Zusammenhang mit dem Ausbruch verstorben, darunter auch eine Person aus Deutschland. Inzwischen wurden Passagiere und Teile der Crew unter besonderen Schutzmaßnahmen nach Europa zurückgebracht. Deutsche Passagiere befinden sich derzeit in Quarantäne und werden medizinisch überwacht. Die Weltgesundheitsorganisation WHO schätzt die Gefahr einer größeren internationalen Ausbreitung als gering ein. 

Einschätzung

Nach Einschätzung des Europäischen Zentrums für die Prävention und Kontrolle von Krankheiten (ECDC) ist das Risiko für die Allgemeinbevölkerung in Europa derzeit sehr gering. Dennoch beobachten die Gesundheitsbehörden die Situation aufmerksam, da bei Andesviren in seltenen Fällen auch eine Mensch-zu-Mensch-Übertragung möglich ist. Zudem kann die Inkubationszeit mehrere Wochen betragen.

Die Gütegemeinschaft Verantwortungsvoller Textilservice e. V. steht hierzu im Austausch mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg.

Für Wäschereien und Textilservicebetriebe ist insbesondere wichtig:

Das Hantavirus einschließlich des Andes-Virus ist gemäß TRBA 462 (Stand 31.03.2026) weiterhin der Risikogruppe 3 zugeordnet. Das Robert Koch-Institut (RKI) bewertet die aktuelle Situation im Zusammenhang mit dem Kreuzfahrtschiff-Ausbruch als Infektionsgeschehen im Bereich einer hochinfektiösen Erkrankung (HCID) der Risikogruppe 3.

Das bedeutet für die Praxis:

Wäsche aus diesem Umfeld oder Wäsche mit entsprechendem Verdacht muss vorsorglich wie hochinfektiöse Wäsche behandelt werden.

Hochinfektiöse Wäsche darf nie direkt in die Wäscherei gelangen. Wenn überhaupt, dann erst nach Inaktivierung bei der anfallenden Stelle! Versichern Sie sich vor Annahme der Wäsche unbedingt bei der anfallenden Stelle, dass die Inaktivierung stattgefunden hat.

Nach erfolgter Inaktivierung ist diese Wäsche wie infektionsverdächtige Wäsche (Kategorie Grün) zu behandeln

Hierfür sind die vorgesehenen erhöhten Schutz- und Hygienemaßnahmen anzuwenden, wie sie beim Umgang mit hochinfektiöser Wäsche gelten. Ziel ist insbesondere:

  • der Schutz der Beschäftigten, 
  • die sichere Handhabung kontaminierter Textilien, 
  • sowie die Vermeidung einer möglichen Weiterverbreitung. 

Grundlage hierfür sind:

  • die Einstufung gemäß TRBA 462, 
  • die Anforderungen der TRBA 252, 
  • sowie die Vorgaben der RKI-Desinfektionsliste für Erreger, die in Deutschland normalerweise nicht vorkommen.

Hantavirus in Deutschland

Andesviren (eine Virusspezies der Hantaviren) sind bislang die einzigen bekannten Hantaviren, die auch von Mensch zu Mensch über engen Kontakt und respiratorische Sekrete übertragbar sind. In Deutschland regelmäßig vorkommende andere Hanta-Virusspezies (z. B. Dobrava-Belgrad, Puumala) werden vor allem durch Nagetiere über deren Ausscheidungen (Urin, Kot, Speichel) übertragen, wobei in Europa besonders die Rötelmaus als Wirt eine Rolle spielt. Die Ansteckung erfolgt meist durch das Einatmen von aufgewirbeltem, virusbelastetem Staub, zum Beispiel beim Reinigen von Kellern oder Dachböden.

Weitere Informationen: 

Erreger-Verzeichnis der Gütegemeinschaft Verantwortungsvoller Textilservice e.V.
Einstufung von Biostoffen in Risikogruppen
Informationen des RKI zu Hanta­virus-Aus­bruch auf Kreuz­fahrt­schiff
Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und aner­kannten Desinfektions­mittel und -verfahren
Merkblatt: Informationen zur Vermeidung von Hantavirus-Infektion